Verhaltenskodex & Meldestellen Grenzverletzungen
Die besondere Charakteristik der kirchlichen Arbeit birgt Risiken.

Die Kirche ist den Menschen nahe und spricht sie in ihrer Vielfalt auf der Grundlage der biblischen Botschaft an. Die kirchliche Tätigkeit lebt von Beziehungen und zugewandter Nähe, insbesondere in schwierigen Lebenssituationen. Diese besondere Chance der kirchlichen Arbeit birgt aber auch Risiken. Denn in der Seelsorge und der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bestehen Abhängigkeitsverhältnisse und somit auch die Gefahr, das Gegenüber bewusst oder unbewusst zu verletzen.
Die Evangelisch-reformierte Kirche ist sich ihrer Verantwortung bewusst und schult ihre Angestellten, Behördenmitglieder und Freiwillige im respektvollen Umgang und sensibilisiert sie auf oben angesprochenen Themenfelder.
Unterlagen
Hilfreiche Website bei sexueller Belästigung
Ansprechpersonen bei Grenzverletzungen
Die Meldestellen der Winterthurer Kirchgemeinden besetzen die folgenden Ansprechpersonen:
Es besteht keine weitere Notwendigkeit, auf städtischer Ebene eine «Winterthurer Vertrauensperson» einzusetzen, da zudem die Landeskirche in Zürich eine Ombudsstelle geschaffen hat. Die kantonale Ombudsperson ist eine vom Kantonsrat gewählte, unabhängige Mittlerin. Sie vermittelt zwischen Privatpersonen einerseits sowie der Verwaltung und den Behörden andererseits.
