Informationen zum Reformplan KirchGemeindePlus

• Ausgangslage
• Ziele der Reform
• Grundsatzentscheid
• Modell 1 – Aufwertung Stadtverband
• Modell 2 – Eine Kirchgemeinde Winterthur
• Abstimmungsfragen
• Fragen

Ausgangslage – die Welt verändert sich

Kirchgemeinden sind damit konfrontiert, dass wir älter, heterogener, städtischer, mobiler werden und vermehrt digital arbeiten und konsumieren. Neue Bilder von kirchlicher Arbeit entstehen.

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Ausgangslage – die Kirche verändert sich

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  • Die Zahl der Mitglieder der sieben Kirchgemeinden der Stadt Winterthur ist seit 1998 trotz wachsender Bevölkerung um rund 14% gesunken.
  • Die bestehenden Infrastrukturen sind auf grössere Mitgliederzahlen und höhere Beteiligungen ausgelegt.
  • Die Steuereinnahmen waren trotz Anstieg deutlichen Schwankungen unterworfen (1/3 der Einnahmen stammt von juristische Personen).

 

> Veränderungen in der Organisation der Kirche sind notwendig – darüber sind sich die kirchlichen Gremien einig

 

Ziele der Reform

  • Die reformierte Kirche wird in der Ausübung des evangelischen Auftrages gestärkt.
  • Die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen werden effizienter
  • eingesetzt.
  • Die Finanzierung ist nachhaltig gesichert.
  • Freiwerdende Ressourcen werden genutzt, um neue gesellschaftliche Gruppen
  • anzusprechen.
  • Bei sich immer rascher ändernden Herausforderungen kann flexibler agiert werden.
  • Eine effiziente Administration und Verwaltung wird sichergestellt.
  • Kirchenpflegemitglieder werden in der Ausübung ihrer Milizfunktion entlastet.

 

Es werden die Voraussetzungen geschaffen, um den Herausforderungen der gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft und der Kirche begegnen zu können.

 

Grundsatzentscheid

Eine Anpassung der Strukturen der reformierten Kirche Winterthur ist notwendig.
Die Gründe dafür:

  • sinkende Mitgliederzahlen
  • überdimensionierte Grundstrukturen
  • schwindende Miliz‐Ressourcen
  • neue Herausforderungen und Chancen in einer sich wandelnden Gesellschaft


> Die Anpassung der Strukturen kann in verschiedene Richtungen erfolgen.
> Die Stimmberechtigten sollen am 17. Mai 2020 an der Urne die Richtung der Reform bestimmen.

 

  • Mit der Abstimmung werden die wichtigsten Eckpunkte der Modelle festgelegt.
  • Für die anschliessende Umsetzung müssen die Modelle konkret ausgearbeitet werden.

 

Grundsatzentscheid: Weiterverfolgung

> Modell 1 «Aufwertung Stadtverband» oder
> Modell 2 «Eine Kirchgemeinde Winterthur».

 

Die Zustimmung zu den Fragen wird in jeder Kirchgemeinde gesondert ermittelt. Jenes Modell, welchem vier oder mehr Kirchgemeinden sowohl grundsätzlich als auch in der sogenannten Stichfrage zustimmen, wird weiterverfolgt (analog Ständemehr).

 

Modell 1 – Aufwertung Stadtverband

Die wichtigsten Eckwerte im Modell 1

  • Es gibt weiterhin einen Stadtverband, die Zentralkirchenpflege (Delegiertenversammlung) und den Verbandsvorstand.
  • Es gibt weiterhin mehrere Kirchgemeinden.
  • Die Kirchgemeinden setzen ihre Mittel innerhalb der Vorgaben des Stadtverbandes ein und haben die Verantwortung in allen Handlungsfeldern vor Ort. Die wesentlichen Entscheidungen werden weiterhin durch die Kirchgemeindeversammlung gefällt.
  • Die Liegenschaften bleiben im Eigentum der Kirchgemeinden.

 

Im Stadtverband (SV) werden noch vermehrt zentrale Dienstleistungen zu Gunsten der Kirchgemeinden erbracht.


Der Stadtverband

  • bezieht die Steuern und weist diese nach einheitlichen Grundsätzen den Kirchgemeinden zu.
  • stellt Supportaufgaben in den Bereichen Finanzen, Personal, Liegenschaften, IT sowie Kommunikation sicher und erhält die Kompetenz zur Durchsetzung einheitlicher Vorgaben in diesen Bereichen.
  • fördert den Austausch unter den Kirchgemeinden, greift gesamtstädtische Themen auf, initiiert und begleitet diese und koordiniert die übergemeindliche Zusammenarbeit.

 

  • Ausarbeitung der revidierten Statuten des Zweckverbandes durch den Verbandsvorstand und Beschlussfassung durch die Zentralkirchenpflege
  • Urnenabstimmung in den 7 betroffenen Kirchgemeinden über die revidierten Statuten des Zweckverbandes
    • Alle 7 Verbands‐Gemeinden müssen der Statutenänderung des Stadtverbandes zustimmen; falls nicht, sind Verhandlungen notwendig

 

Modell 2 – Eine Kirchgemeinde Winterthur

Die wichtigsten Eckwerte im Modell 2

  • Winterthur besteht aus einer reformierten Kirchgemeinde.
  • Die reformierten Stimmberechtigten der ganzen Stadt sind das oberste Organ der Kirchgemeinde Winterthur und wählen das Kirchenparlament.
  • Die Kirchenpflege und die Geschäftsstelle der Kirchgemeinde Winterthur sind verantwortlich für:
    • Finanzplanung
    • Gesamtbudget und Rechnung sowie Verteilung der Mittel auf die Kirchenkreise
    • Personalwesen
    • Liegenschaftenverwaltung
  • Die bisherigen Kirchgemeinden werden durch Kirchenkreise abgelöst.
  • Die Kirchenkreiskommissionen erhalten ein «Globalbudget» zur eigenen Verfügung. Sie sind für das kirchliche Leben vor Ort verantwortlich.
  • Die Kirchenkreiskommissionen sind eng mit der gesamtstädtischen Kirchenpflege verbunden
  • Das Eigentum an den Liegenschaften wird an die Kirchgemeinde Winterthur übertragen.
  • Antrag des Verbandsvorstandes an die Kirchensynode zum Zusammenschluss der Verbandsgemeinden zu einer Kirchgemeinde Winterthur
  • Ausarbeitung Zusammenschlussvertrag durch den Verbandsvorstand
  • Urnenabstimmung über den Zusammenschlussvertrag sowie über die Auflösung des Stadtverbandes; Zustimmung aller 7 Verbands‐Gemeinden notwendig, falls nicht sind Verhandlungen notwendig
  • Ausarbeitung einer neuen Kirchgemeindeordnung der Kirchgemeinde Winterthur, die unter anderem die Kompetenzen der Kirchenkreiskommissionen festlegt und aufzählt, welche Kirchenkreiskommissionen es gibt
  • Urnenabstimmung unter allen Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur; Mehrheitsentscheid

Kontakt

Reformierte Kirchen Winterthur
Untere Kirchgasse 2
8400 Winterthur
Tel058 717 58 00
E-Mailstadtverband@reformiert-winterthur.ch

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