Stand April 2021
Der Verbandsvorstand hat sich für eine externe Projektleitung entschieden. Herr Peter Schlumpf, sowie im Stellvertretungsfall Herr Stefan Hunger, von der Firma inoversum ag werden diese Aufgabe wahrnehmen.
An der Sitzung vom 29. März 2021 hat die Zentralkirchenpflege dem Umsetzungskonzept «Aufwertung Stadtverband» sowie der Projektvereinbarung zugestimmt.
Konkret wurden folgende fünf Arbeitsgruppen gebildet:
- Arbeitsgruppe Leitsätze / Kommission Zusammenarbeit und Entwicklung
- Arbeitsgruppe Finanzen / Personelles
- Arbeitsgruppe Liegenschaften
- Arbeitsgruppe Geschäftsstelle / Rechtliches
- Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit
Ergänzend zum Projektziel «Profilierter Stadtverband mit Kommission für Zusammenarbeit und Entwicklung (KZE), gesamtstädtischen Aufgaben und Projekten, einer Neugestaltung der Geschäftsstelle sowie Totalrevision des Verbands-Statuts», welches an der ZKP-Sitzung vom 7. Dezember 2020 definiert wurde, hat die ZKP am 29. März 2021 ergänzend dazu folgende Projektthemen festgelegt:
- Leitsätze – Verständigung über gemeinsame Ziele und Werte der Reformierten in Winterthur – Ausgestaltung der KZE und thematische Bestimmung deren Aufgabenfelder.
- Überarbeitung des Finanz- und Personalkonzepts des Stadtverbandes. Insbesondere sind Regelungen zu entwickeln, wie übergemeindliche Aufgaben und Projekte finanziell und personell einzurichten sind.
- Liegenschaften: Unter Berücksichtigung der Gemeindeautonomie und der Besitzverhältnisse bezüglich der Liegenschaften sind eine gesamtstädtische Liegenschaftenstrategie und ein Liegenschaftenmanagement zu entwickeln, das sowohl der kirchlichen Nutzung der Liegenschaften Rechnung trägt, wie auch auf angemessene Ertragsgewinnung aus den nicht kirchlich genutzten Liegenschaften achtet.
- Öffentlichkeit: Entwicklung eines Kommunikationskonzepts, das Auftritt, Präsenz und Kommunikation der Reformierten Winterthurs gemäss Leitsätzen, unter anderem auch mit Social Media, Rechnung trägt.
- Rechtliches, Geschäftsstelle: Der Stadtverband ist ein Zweckverband. Zu prüfen ist, ob die Verantwortlichkeiten und Funktionen des Verbandes ausschliesslich nach dem Delegationsprinzip festgelegt werden können oder ob ein Wahlsystem analog den Kirchgemeinden eingerichtet werden könnte. Sodann ist in jedem Fall das Verbandsstatut einer Totalrevision zu unterziehen. Die Geschäftsstelle ist nach Standards der Verwaltungsführung und bezogen auf bisherige und neue Aufgaben auszugestalten.
Weitere Details finden Sie im Protokoll der Zentralkirchenpflege vom 29. März 2021.