Allgemeines

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Statut

 

Sitzungspläne Stadtsynode und Verbandsvorstand

Stadtsynode und Verbandsvorstand

 

Protokollführung Nach § 68 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG, LS 131.1) ist über die Verhandlungen jeder Gemeindebehörde ein separates Protokoll zu führen. Die Bezirksräte haben eine Wegleitung zur Protokollführung herausgegeben.

Word-Dokument

 

Besteuerung Entschädigungen für Behördenmitglieder

Die an nebenamtliche Behördenmitglieder ausgerichteten Entschädigungen, wie Sitzungsgelder, Ressortentschädigungen, Entschädigungen für Protokollführung sowie andere Vergütungen sind als Einkommen steuerbar. Hievon ausgenommen sind Spesenentschädigungen, die sich nach der Höhe von tatsächlichen Auslagen bemessen. Die Entschädigung kann bis 8'000.- bei den Berufsauslagen in Abzug gebracht werden. Die Einzelheiten regelt die nachstehende Verfügung der Finanzdirektion. ">Datei herunterladen (PDF)

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Reformierte Kirchen Winterthur
Untere Kirchgasse 2
8400 Winterthur
Tel058 717 58 00
E-Mailstadtverband@reformiert-winterthur.ch

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