Allgemeines
Sie befinden sich im internen Bereich mit hilfreichen Formularen, Reglementen, Empfehlungen und weiteren Dateien. Vermissen Sie etwas? Anregungen und Wünsche teilen Sie bitte dem Verbandsekretariat mit.
Statut
Sitzungspläne Stadtsynode und Verbandsvorstand
Protokollführung Nach § 68 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG, LS 131.1) ist über die Verhandlungen jeder Gemeindebehörde ein separates Protokoll zu führen. Die Bezirksräte haben eine Wegleitung zur Protokollführung herausgegeben.
Besteuerung Entschädigungen für Behördenmitglieder
Die an nebenamtliche Behördenmitglieder ausgerichteten Entschädigungen, wie Sitzungsgelder, Ressortentschädigungen, Entschädigungen für Protokollführung sowie andere Vergütungen sind als Einkommen steuerbar. Hievon ausgenommen sind Spesenentschädigungen, die sich nach der Höhe von tatsächlichen Auslagen bemessen. Die Entschädigung kann bis 8'000.- bei den Berufsauslagen in Abzug gebracht werden. Die Einzelheiten regelt die nachstehende Verfügung der Finanzdirektion. ">Datei herunterladen (PDF)