Struktur des Stadtverbandes
I. Verband
Der Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur besteht in der Rechtsform eines Zweckverbandes im Sinne von § 7 des Gemeindegesetzes des Kantons Zürich. Der Verband wurde als Folge der Eingemeindung der früheren politischen Gemeinden im Jahre 1932 gegründet. Bis dahin wurden in jeder Gemeinde unterschiedliche Steuerfüsse erhoben. Der Verband bezweckt insbesondere
- die Festsetzung eines einheitlichen Steuerfusses und den zentralen Bezug der Kirchensteuer
- die Regelung der Ausgaben der Gemeinden nach einheitlichen Grundsätzen
- die Besorgung des Rechnungswesens inkl. Lohnbuchhaltung
- die Lösung gesamtstädtischer kirchlicher Aufgaben
- Dienstleistungen im Bereich Kommunikation nach innen und aussen
Der Stadtverband wird durch den Verbandsvorstand geleitet. Dieser besteht aus sieben Mitgliedern, welche durch die Stadtsynode gewählt werden, wobei nach Möglichkeit jede Gemeinde vertreten sein soll.
II. Stadtsynode
Die Stadtsynode (Delegiertenversammlung) ist das verbindende Organ der Winterthurer Kirchgemeinden. Sie setzt sich zusammen aus Abgeordneten (Delegierte) der 7 Kirchgemeinden. An den Sitzungen, welche 4 mal jährlich stattfinden, nimmt der Verbandsvorstand als exekutives Organ mit beratender Stimme teil.
III. Kommission für Entwicklung und Zusammenarbeit (KEZ)
Die KEZ fördert den Austausch unter den Kirchgemeinden. Sie greift gesamtstädtische Themen auf, kann entsprechende Projekte initiieren und begleiten, sowie die übergemeindliche Zusammenarbeit koordinieren. Sie besteht aus 9 Mitgliedern, welche durch die Stadtsynode gewählt werden.
Hier sehen Sie die aktuelle Zusammensetzung.
IV. Kontakt
Geschäftsstelle
Untere Kirchgasse 2, 8400 Winterthur
Telefon 058 717 58 00
E-Mail senden
Die einzelnen Kontaktpersonen finden Sie hier.
Statut
Sitzungspläne Verbandsvorstand und Stadtsynode
Legislaturziele
Nachfolgend finden Sie die Legislaturziele des Vorstands des Winterthurer Stadvebands