Der Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur besteht in der Rechtsform eines Zweck-verbandes im Sinne von § 7 des Gemeindegesetzes des Kantons Zürich.

Der Verband wurde als Folge der Eingemeindung der früheren politischen Gemeinden im Jahre 1932 gegründet. Bis dahin wurden in jeder Gemeinde unterschiedliche Steuerfüsse erhoben. Der Verband bezweckt insbesondere:
- die Festsetzung eines einheitlichen Steuerfusses und den zentralen Bezug der Kirchensteuer
- die Regelung der Ausgaben der Gemeinden nach einheitlichen Grundsätzen
- die Besorgung des Rechnungswesens inkl. Lohnbuchhaltung
- die Lösung gesamtstädtischer kirchlicher Aufgaben
- Dienstleistungen im Bereich Kommunikation nach innen und aussen
Der Stadtverband wird durch den Verbandsvorstand geleitet. Dieser besteht aus sieben Mitgliedern, welche durch die Stadtsynode gewählt werden, wobei nach Möglichkeit jede Gemeinde vertreten sein soll.
Verbandsvorstand
