Kanzlei und Finanzen

Für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kirchgemeinden.


Einfach und unkompliziert unterstützen die Mitarbeitenden des Stadtverbandes die Verantwortlichen in Angelegenheiten rund um die Administration.

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Für zuverlässige Prozesse

Wir übernehmen die Verantwortung zur Erarbeitung der notwendigen Strukturen, welche zur Einhaltung des Öffentlichkeitsprinzipes nötig sind sowie für die einheitlich Erfassung und Verbuchung von finanziellen Transaktionen bis hin zum korrekten Abschluss.

Ziele
Effiziente Behördenarbeit und zeitnahe Buchführung

Dienstleistungen

  • Erarbeitung von Verordnungen und Reglementen
  • Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Geschäften
  • Schriftliche Protokollierung und Verfassung von Anträgen und Beschlüssen
  • Kreditoren und Debitoren
  • Führung Hauptbuch
  • Jahresabschluss
  • Budgetprozess
  • Beratungen und Begleitung aller Prozessbeteiligten

Kontakte Kanzlei

Untere Kirchgasse 2
8400 Winterthur
Telefon 058 717 58 08 / E-Mail senden


Präsenzzeiten: Montag bis Mittwoch

Untere Kirchgasse 2
8400 Winterthur
Telefon 058 717 58 11 / E-Mail senden


Präsenzzeiten: Montag bis Freitag

Untere Kirchgasse 2
8400 Winterthur
Telefon 058 717 58 15 / E-Mail senden

Präsenzzeiten: Donnerstag und Freitag (ganzer Tag), Mittwochnachmittag

Kontakte Finanzwesen

Untere Kirchgasse 2
8400 Winterthur
Telefon 058 717 58 07 / E-Mail senden

Präsenzzeiten: Montag bis Freitag, ausser Mittwoch (abwesend)

Untere Kirchgasse 2
8400 Winterthur
Telefon 058 717 58 14 / E-Mail senden

Präsenzzeiten: Dienstag, Mittwoch (ganzer Tag), Donnerstagmorgen

Interne Hilfsmittel (Downloads/Vorlagen)

Nach § 68 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG, LS 131.1) ist über die Verhandlungen jeder Gemeindebehörde ein separates Protokoll zu führen. Die Bezirksräte haben eine Wegleitung zur Protokollführung herausgegeben.

Die an nebenamtliche Behördenmitglieder ausgerichteten Entschädigungen, wie Sitzungsgelder, Ressortentschädigungen, Entschädigungen für Protokollführung sowie andere Vergütungen sind als Einkommen steuerbar. Hievon ausgenommen sind Spesenentschädigungen, die sich nach der Höhe von tatsächlichen Auslagen bemessen. Die Entschädigung kann bis 8’000.- bei den Berufsauslagen in Abzug gebracht werden. Die Einzelheiten regelt die nachstehende Verfügung der Finanzdirektion.

Das gesamte Versicherungswesen wird durch einen Broker betreut und abgewickelt. Drucken Sie das Dokument aus und legen Sie die beiden Blätter zu den Versicherungsakten.

Freiwillige Mitarbeiter und Behördenmitglieder, die im Interesse oder im Auftrag Tätigkeiten (auch Autofahrten) der Kirchgemeinden ausführen sind versichert. In welchem Umfang erfahren Sie in diesem Informationsblatt.

Bei einem Schaden, welche die Dienstfahrtenkasko Police Nr. 17.179.508 betrifft, rufen Sie am einfachsten Tel. 0800 809 809 an. Alternativ können Sie auch das untenstehende Formular am Bildschirm auszufüllen, ausdrucken und an den Versicherungsbroker, Strassmann Versicherungstreuhand GmbH, Gertrudstrasse 10, 8400 Winterthur schicken.

Link zur Schadenmeldung für Unternehmen (AXA)